Teppich-​​Streit: Frau verklagt Auktionshaus

Der Augsburger Auktionator muss sich wegen seiner Fehleinschätzung verantworten

Ein alter Tep­pich als Erb­stück ist jetzt Gegen­stand einer Gerichts­ver­hand­lung in Augs­burg. Denn der Tep­pich wurde für über 7 Mil­lio­nen Euro ver­kauft — obwohl er auf gerade ein­mal 900 Euro geschätzt wurde!

111207_teppich

Aktu­ell: Im Streit um den angeb­lich teu­ers­ten Tep­pich der Welt muss der Augs­bur­ger Auk­tio­na­tor kei­nen Scha­den­er­satz zah­len. Die 2. Zivil­kam­mer des Land­ge­richts Augs­burg wies am Frei­tag die Klage der frü­he­ren Besit­ze­rin ab. 

Die Frau aus dem Kreis Starn­berg ahnte schon, dass der Tep­pich, den sie geerbt hatte, nicht ganz wert­los war. Doch wel­chen Wert der Tep­pich tat­säch­lich hatte, das konnte sie nicht abse­hen. Das Pro­blem: Auch das Auk­ti­ons­haus, das die Frau gebe­ten hatte, den Tep­pich zu schät­zen, hatte sich gewal­tig geirrt — oder schlicht gelogen…

Genau um die­sen Fall drehte sich eine Gerichts­ver­hand­lung in Augs­burg. Denn die Frau hatte ihren Tep­pich ursprüng­lich zu einem Augs­bur­ger Auk­ti­ons­haus gebracht, wo er auf rund 900 Euro geschätzt wurde. Als er schließ­lich für 19.000 Euro ver­stei­gert wurde, war die Freude groß. Zunächst. Denn spä­ter musste die Frau erfah­ren, dass der Tep­pich wie­der über ein Auk­ti­ons­haus — dies­mal bei Christie’s in Lon­don — den Besit­zer wech­selte: Jetzt für 7 Mil­lio­nen Euro! Ver­ständ­lich, dass da die Zwei­fel kamen: Ist das Auk­ti­ons­haus in Augs­burg schuld daran, dass die Frau mit ihrem Tep­pich nicht selbst zur Mil­lio­nä­rin wurde?

Vor dem Land­ge­richt Augs­burg ist die güt­li­che Eini­gung dazu geschei­tert. Weder die Klä­ge­rin noch der beklagte Augs­bur­ger Auk­tio­na­tor woll­ten sich einem Vor­schlag des Gerichts anschlie­ßen, wonach die ältere Dame aus dem Raum Starn­berg ins­ge­samt 100 000 Euro für den Vasen­tep­pich aus der per­si­schen Pro­vinz Ker­man erhal­ten hätte.

Kommentare

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*