Aktuell: Im Streit um den angeblich teuersten Teppich der Welt muss der Augsburger Auktionator keinen Schadenersatz zahlen. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg wies am Freitag die Klage der früheren Besitzerin ab.
Die Frau aus dem Kreis Starnberg ahnte schon, dass der Teppich, den sie geerbt hatte, nicht ganz wertlos war. Doch welchen Wert der Teppich tatsächlich hatte, das konnte sie nicht absehen. Das Problem: Auch das Auktionshaus, das die Frau gebeten hatte, den Teppich zu schätzen, hatte sich gewaltig geirrt — oder schlicht gelogen…
Genau um diesen Fall drehte sich eine Gerichtsverhandlung in Augsburg. Denn die Frau hatte ihren Teppich ursprünglich zu einem Augsburger Auktionshaus gebracht, wo er auf rund 900 Euro geschätzt wurde. Als er schließlich für 19.000 Euro versteigert wurde, war die Freude groß. Zunächst. Denn später musste die Frau erfahren, dass der Teppich wieder über ein Auktionshaus — diesmal bei Christie’s in London — den Besitzer wechselte: Jetzt für 7 Millionen Euro! Verständlich, dass da die Zweifel kamen: Ist das Auktionshaus in Augsburg schuld daran, dass die Frau mit ihrem Teppich nicht selbst zur Millionärin wurde?
Vor dem Landgericht Augsburg ist die gütliche Einigung dazu gescheitert. Weder die Klägerin noch der beklagte Augsburger Auktionator wollten sich einem Vorschlag des Gerichts anschließen, wonach die ältere Dame aus dem Raum Starnberg insgesamt 100 000 Euro für den Vasenteppich aus der persischen Provinz Kerman erhalten hätte.




