Knapp 3 Jahre Haft für Inzestvater aus Willmersbach

Die Tochter sprach von Drohungen und Gewalt - der Verteidiger wies den Vorwurf zurück

Mehr als 200 Mal hatte er Sex mit sei­ner Toch­ter, er sagt, dass sie es auch gewollt habe. Heute wurde der Inzest­va­ter aus Mit­tel­fran­ken vom Vor­wurf der Ver­ge­wal­ti­gung freigesprochen.

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Das Land­ge­richt Nürnberg-​​Fürth hat heute im Inzest­fall von Will­mers­bach (Mit­tel­fran­ken) das Urteil ver­kün­det: Der 69 Jahre alter Rent­ner, der mit seine Toch­ter laut Staats­an­walt­schaft mehr als 200 Mal und rund 34 Jahre Sex gehabt haben soll, wird nicht wegen Ver­ge­wal­ti­gung ver­ur­teilt. Der Ange­klagte hatte aus­ge­sagt, dass auch seine Toch­ter den Sex gewollt habe. Das Gericht folgte die­ser Argu­men­ta­tion: Bei dem Kon­takt zwi­schen Vater und Toch­ter habe es sich um ein­ver­nehm­li­chen Geschlechts­ver­kehr gehan­delt, urteilte es. Weil ein­ver­nehm­li­cher Inzest aber auch straf­bar ist, ver­ur­teilte das Gericht den 69-​​jährigen Rent­ner zu zwei Jah­ren und acht Mona­ten Haft.

Damit wich die Straf­kam­mer auch deut­lich von der For­de­rung der Staats­an­walt­schaft von 14 Jah­ren ab, die von Ver­ge­wal­ti­gung aus­ge­gan­gen war. Die Toch­ter hatte ihrem Vater im Pro­zess vor­ge­wor­fen, er habe sie 34 Jahre lang regel­mä­ßig miss­braucht und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn ver­rate. Drei Kin­der hat ihr Vater mit ihr gezeugt — zwei davon star­ben. (dpa/​red)

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