Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute im Inzestfall von Willmersbach (Mittelfranken) das Urteil verkündet: Der 69 Jahre alter Rentner, der mit seine Tochter laut Staatsanwaltschaft mehr als 200 Mal und rund 34 Jahre Sex gehabt haben soll, wird nicht wegen Vergewaltigung verurteilt. Der Angeklagte hatte ausgesagt, dass auch seine Tochter den Sex gewollt habe. Das Gericht folgte dieser Argumentation: Bei dem Kontakt zwischen Vater und Tochter habe es sich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gehandelt, urteilte es. Weil einvernehmlicher Inzest aber auch strafbar ist, verurteilte das Gericht den 69-jährigen Rentner zu zwei Jahren und acht Monaten Haft.
Damit wich die Strafkammer auch deutlich von der Forderung der Staatsanwaltschaft von 14 Jahren ab, die von Vergewaltigung ausgegangen war. Die Tochter hatte ihrem Vater im Prozess vorgeworfen, er habe sie 34 Jahre lang regelmäßig missbraucht und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn verrate. Drei Kinder hat ihr Vater mit ihr gezeugt — zwei davon starben. (dpa/red)




