Wir beantworten Ihre Frage zum Erbrecht!

17:30 SAT.1 BAYERN zeigt Ihnen heute, wie aus einem Traumhaus ein Albtraum werden kann

Die Deut­schen ver­er­ben alleine in die­sem Jahr­zehnt rund 2,6 Bil­lio­nen Euro. Viel Geld wird dabei ver­lo­ren gehen — denn beim Erbrecht pas­sie­ren immer wie­der die glei­chen Fehler.

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Nach dem Tod eines Men­schen kommt meist der Nach­lass, ein mehr oder min­der gro­ßes Erbe, das Trost für die Fami­lie bedeu­ten kann — oder eben auch ganz große Pro­bleme. Denn im deut­schen Erbrecht gibt es jede Menge Fall­stri­cke, die Ange­hö­ri­gen zum Ver­häng­nis wer­den können.

Obwohl wir in einer so genann­ten Erb­ge­ne­ra­tion leben (schon im letz­ten Jahr­zehnt wur­den rund zwei Bil­lio­nen Euro ver­erbt), bekom­men tat­säch­lich nur die wenigs­ten Men­schen rich­tig große Sum­men. Statt­des­sen gehen oft her­un­ter­ge­kom­mene Immo­bi­lien, kom­pli­zierte Sach­werte oder schlimms­ten­falls auch Schul­den in die Erbfolge.

Wie aus einem Haus im Wert von 250.000 Euro ein Fami­li­en­streit und eine große Schul­den­falle wer­den kann, das sehen Sie in 17:30 SAT.1 BAYERN!

RA Knut Schüt­zend­übel, Experte für Erbrecht

Die Fra­gen, die unsere Zuschauer am häu­figs­ten gestellt haben und die Ant­wor­ten unse­res Exper­ten für Erbrecht, Rechtsanwalt Knut Schüt­zend­übel, haben wir für Sie zusam­men­ge­fasst. Wich­tig: Sie erset­zen keine Rechts­be­ra­tung und sind ohne Gewähr.

Wir sind kin­der­los. Wel­che Art von Tes­ta­ment raten Sie uns?

Ich emp­fehle die Errich­tung eines gemein­schaft­li­chen Tes­ta­ments, zu des­sen recht­li­cher Wirk­sam­keit es bei Ehe­leu­ten nicht der nota­ri­el­len Form bedarf. Aller­dings muss auch ein sol­ches Tes­ta­ment von vorne bis zum Schluss hand­schrift­lich for­mu­liert sein. Nicht­ver­hei­ra­tete Lebens­part­ner müs­sen sich hierzu jedoch zum Notar begeben.

Wel­che Kri­te­rien braucht es, damit ein Tes­ta­ment gül­tig ist?

Ein Ein­zel­tes­ta­ment bedarf zu sei­ner recht­li­chen Wirk­sam­keit ledig­lich der hand­schrift­li­chen Form. Die Angabe eines Schreib­da­tums und die Unter­schrift sind zwar keine Wirk­sam­keits­vor­aus­set­zun­gen, soll­ten zur Ver­mei­dung von Miss­ver­ständ­nis­sen etc. aber jeden­falls trotz­dem hin­zu­ge­fügt wer­den.
Gemein­schaft­li­che Tes­ta­mente bedür­fen von Ehe­gat­ten abge­se­hen zu ihrer recht­li­chen Wirk­sam­keit grund­sätz­lich der nota­ri­el­len Form. Bei Aus­lands­be­rüh­run­gen (Staats­an­ge­hö­rig­kei­ten, aus­län­di­sches Ver­mö­gen etc.) kön­nen Beson­der­hei­ten gelten.

Ist ein „Allein­erbe“ anfechtbar?

Durch die Bestim­mung eines Drit­ten zum Allein­er­ben benach­tei­ligte Erben kön­nen sich hier­ge­gen in begrün­de­ten Fäl­len beim Nach­lass­ge­richt gege­be­nen­falls durch Anfech­tungs­er­klä­rung zur Wehr setzen.

Was bedeu­tet „Pflichtanteil“?

Die Ehe­gat­ten, Abkömm­linge und Eltern kön­nen durch letzt­wil­lige Ver­fü­gung des Erb­las­sers nicht völ­lig von der Teil­habe am Nach­lass aus­ge­schlos­sen wer­den. Ihnen gebührt der soge­nannte Pflicht­teil in der Form eines Geld­an­spruchs im Umfang der Hälfte des gesetz­li­chen Erbteils.

Wer­den Schen­kun­gen zu Leb­zei­ten mit dem Erb­an­teil verrechnet?

Ohne dahin­ge­hende aus­drück­li­che Anord­nung bzw. Ver­ein­ba­rung muss sich ein Beschenk­ter die Schen­kung nicht auf sei­nen künf­ti­gen Erb­an­teil anrech­nen las­sen. Soweit es zu einer sol­chen Schen­kung inner­halb eines Zeit­rau­mes von 10 Jah­ren vor dem Erb­fall kommt und diese dazu führt, dass der Pflicht­teil eines ande­ren pflicht­teils­be­rech­tig­ten Erben nicht gewahrt bleibt, kön­nen hier­aus Pflicht­teil­s­er­gän­zungs­an­sprü­che resul­tie­ren. Das heißt, dass der Beschenkte dann unter Umstän­den Aus­gleichs­zah­lung an die beein­träch­tig­ten Erben leis­ten muss.

Wie lange dau­ert es eigent­lich, bis ein Erbe aus­ge­zahlt wird?

Erb­an­sprü­che sind prin­zi­pi­ell sofort nach dem Erb­fall zu erfül­len. Vor­aus­ge­setzt es kommt nicht zu Kom­pli­ka­tio­nen bei der Erbe­nermitt­lung. Zäh­len Grund­stü­cke und Bank­gut­ha­ben zum Nach­lass, wird in der Regel die Vor­lage eines Erb­scheins ver­langt. Die­ser muss beim zustän­di­gen Nach­lass­ge­richt bean­tragt wer­den.
Die Bear­bei­tung nimmt je nach Gericht unter­schied­lich viel Zeit in Anspruch und kann gele­gent­lich meh­rere Monate dauern.

Wo erfahre ich, ob das Erbe über­schul­det ist — wie lange kann ich es ausschlagen?

Es gibt keine offi­zi­elle Stelle, bei wel­cher Aus­kunft über eine etwaige Nach­lass­über­schul­dung ein­ge­holt wer­den kann. Gele­gent­lich ent­hält aber die Nach­lassakte (Nach­lass­ge­richt) Hin­weise. Im Übri­gen ist man auf das Ergeb­nis eige­ner Recher­chen ange­wie­sen. Sechs Wochen nach Kennt­nis von der eige­nen Erben­stel­lung gilt die Erb­schaft inklu­sive Aktiva und Pas­siva ohne wei­te­res auto­ma­tisch als ange­nom­men.
Erfährt man erst danach von Umstän­den, die für eine Nach­lass­über­schul­dung oder für den Ein­tritt in andere unan­ge­nehme Nach­lass­ver­bind­lich­kei­ten spre­chen, kann bin­nen wei­te­rer sechs Wochen nach Kennt­nis hier­von die Erb­schafts­an­nahme gegen­über dem Nach­lass­ge­richt ange­foch­ten werden.

Kommentare

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39 Antworten auf Wir beantworten Ihre Frage zum Erbrecht!

  1. Gudrun Braml sagt:

    Sehr inter­es­san­ter Bei­trag. Bin gespannt wie der Streit vor Gericht aus­geht am 6.März. Hoffe SAT 1 Bay­ern berich­tet weiter.

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  2. Stephan Matthiesen sagt:

    infor­ma­tiv auf alle Fälle.hmmm..warum kann bei einem Wohn­haus das nicht ver­kauft wer­den kann und mit Wohn­recht nur noch 1 Euro wert ist ein Pflicht­teil gefor­dert werden?Was läuft da falsch in Deutschland?

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  3. Martin sagt:

    Habe bereits schon eine EMail gesen­det schade dass der Experte nicht auf das Thema im Bericht ein­ge­gan­gen ist muss mich mei­nem Vor­red­ner anschließen.Was hat der Gesetz­ge­ber da wie­der übersehen?

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  4. Samira sagt:

    Mit gro­ßem Inter­esse habe ich heute im Inter­net den Bei­trag gesehen.Würde gerne die Erb­schaft bis zum Pro­zess­ende weiterverfolgen.Können Sie dies an die rich­tige Stelle wei­ter­lei­ten? Wäre sehr nett.

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  5. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Hallo Samira, wir haben deine Bitte an den zustän­di­gen Redak­teur wei­ter­ge­lei­tet. Beste Grüße!

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  6. Karl sagt:

    hallo würde gerne die allein­er­zie­hende Mama kennenlernen.….….…

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  7. anonym sagt:

    Und was ist wenn der Sohn voll­jäh­rig ist und das Wohn­recht behal­ten will???? Dann würde auch die Stun­dung nichts bringen.Bin gespannt wie das ausgeht.Kann ein Gericht wirk­lich ver­lan­gen einen Kre­dit in so einer Höhe aufzunehmen?Warum kann das Haus nicht raus aus dem Erbe da es nicht ver­äu­ßert wer­den kann?Verwirrend

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  8. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Hallo Karl, so ein­fach kön­nen wir natür­lich kei­nen Kon­takt wei­ter­ge­ben. Doch wir infor­mie­ren den zustän­di­gen Redak­teur. Beste Grüße!

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  9. H. sagt:

    Ich komme aus Vils­bi­burg das liegt cirka 50 km öst­lich von Pfarrkirchen.Ich bin 44 Jahre alt und würde gerne auch die allein­er­zie­hende Mut­ter kennenlernen.Würde ihr gerne in Haus und Gar­ten behilf­lich sein.Bin auch sehr kinderlieb.

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  10. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Wow, wir sind baff über Eure Hilfs­be­reit­schaft und geben alles weiter!

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  11. birgit sagt:

    Also wenn das ganze auch als Kon­takt­an­zeige gedient hat, hab ich nun auch kurz eine Frage ;-) Ich würd mich für den Anwalt inter­es­sie­ren im Bericht.….….…, aber nur indi­rekt. Ich suche einen Fach­an­walt in Sachen Erbrecht im Raum Pfarrkirchen/​Rottal Inn. Wo hat Herr Schmid seine Kanzlei?

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  12. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Hallo Bir­git, unser Experte, Herr Schüt­zend­übel, ist in Mün­chen zu fin­den. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!

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  13. birgit sagt:

    danke.Ich meinte aber eigent­lich den Anwalt im Bericht, da der wohl eher in mei­ner Nähe ist, ich komme aus Pfarrkirchen

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  14. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Ach so ;) Wir fra­gen den Redak­teur, der den Bei­trag betreut. Liebe Grüße

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  15. Franz sagt:

    Ich würde der Mama auch gerne in Haus und Gar­ten meine Hilfe anbieten.Könnten sie bitte meine Email Adresse wei­ter­lei­ten? Damit sie sich mit mir in Ver­bin­dung setzt.Ich komme aus Schö­nau bei Pfarrkirchen.Vielen herz­li­chen Dank

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  16. Gustav sagt:

    Wo kann man die Frau kennenlernen?Würde mich vor­al­lem für das Haus aber auch für sie interessieren.Danke für die Auskunft.Ich komme aus Vils­bi­burg das liegt zw.Landshut und Pfarrkirchen.

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  17. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Hallo Gus­tav, auch deine Anfrage geht an den zustän­di­gen Redak­teur! Liebe Grüße

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  18. Melanie sagt:

    Hallo gerade sah ich mir mit gro­ßem Inter­esse hier den Bericht an und hatte schon eingetippt:sehr inter­es­san­ter Bericht,bin gespannt wie das Gericht ent­schei­det im März! Aber dann las ich diese Kom­men­tare dar­un­ter und bin nun total ver­wirrt: War es Sinn und Zweck die­ses Erbe zu brin­gen? Oder macht SAT 1 eine neue Show…alleinerziehende suchen Mann fürs Leben??????? Merkwürdig…bin ja auch schon Jahre lang Sin­gle Mama, ich glaub ich bleib es auch noch lang! MÄNNER.…so geht das nicht. Inter­es­siere mich vor­al­lem für das Haus,aber auch für die Frau.Hä?? Das kommt nicht gut an

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  19. Martha sagt:

    Aber ehrlich.…ich wollte auch gerne noch etwas zu dem Erbe schreiben.Aber habe mich nun für eine Kontakt-​​Email entschieden.Denn wenn ich das hier so lese,habe ich den Eindruck,das Erbe war gar nicht das eigent­li­che Thema.Kann ja nicht war sein,.….würd mich mal inter­es­sie­ren was die Frau in dem Bei­trag dazu denkt wenn sie dies über­haupt schon gele­sen hat.

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  20. anonym sagt:

    War das Tes­ta­ment denn nota­ri­ell? Wenn ja hat ja wohl der Notar auch versagt.Und wäre das Wohn­recht schon VOR dem Tod festgeschr.gewesen würd ja der eigent­li­che Wert des Hau­ses gar nicht in die Masse fliessen

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  21. Rudi sagt:

    Der Bei­trag über das Erbe gefiehl mir sehr gut.Meine Frau ist vor 3 Jah­ren gestor­ben seid dem lebe ich alleine mit mei­nen Kin­dern in einer klei­nen Woh­nung in Ohu das ist bei Landshut.Also nicht ganz soweit weg von Pfarrkirchen.ich bin 49 Jahre alt , 1,7om groß und 100kilo schwer.Da ich im moment lei­der arbeits­los bin währe ich sehr fle­xi­bel was den Wohn­ort angeht.Ich würde die Frau in dem Video sehr gerne kennenlernen.Und möchte sie des­halb hier­mit bit­ten den Kon­takt aufzubauen.zwar habe ich im moment kein Auto aber die Bahn­ver­bin­dun­gen auf die­ser Streke sind gut.vielen dank für ihre hilfe

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  22. anonym sagt:

    Kom­pli­ment auch noch an die Sen­dung und solch inter­es­sante Themen

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  23. A. sagt:

    Vie­len Dank für den inter­es­san­ten Beitrag.Wir erle­ben gerade ähn­li­ches doch noch nicht vor Gericht , son­dern strei­ten sich die Anwälte noch hin und her. Bei uns geht es auch um ein Wohnrecht.…bin neu­gie­rig wie der Fall der allein­er­zie­hen­den Mut­ter ausgeht,das kann uns auch weiterhelfen.….find ich toll,daß Ihr solch Ein­zel­schick­sale “klei­ner Leute” auch mal auf­greift und verfolgt…kompliment.Wir schal­ten wei­ter ein…

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  24. Elfriede Wimmer sagt:

    WoW. Hier ste­hen ja tolle Bewer­bun­gen für Haus,Frau und Kind.Diente der BEi­trag auch als Kon­takt­an­zeige???????
    Ne im Ernst: Ich finde das Thema auch sehr interessant.Bin aber auch der Mei­nung, falls es ein nota­ri­el­les Tes­ta­ment war, ob da der Notar nicht falsch bera­ten hat?

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  25. andi sagt:

    Danke für die­ses infor­ma­tive Thema.Hatte bereits im Wochen­blatt davon gele­sen und hatte nach­ge­fragt ob wei­ter berich­tet wird.Wir machen im Moment ähn­li­ches durch.Deshalb freut es mich,daß Ihr jetzt diese Erb­schafts­ge­schichte verfolgt.

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  26. SAT.1 BAYERN | Online-Redaktion sagt:

    Hallo zusam­men, wir woll­ten nur Bescheid geben: Natür­lich blei­ben wir an der Sache dran und wer­den Euch auch über das Ergeb­nis im März infor­mie­ren. Wir freuen uns sehr über Euer Lob und Interesse!

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  27. Manuel sagt:

    Vie­leicht wäre ja auch eine WG der Anfang der Lösung die­ses Pro­blem das Haus sieht doch sehr sehr gross aus.Freu mich wenn ihr meine email­adresse wei­ter gebt.

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  28. K. sagt:

    Ja interessant..aber ver­wir­rend und etwas unver­ständ­lich dargestellt.Man ver­steht nicht warum das Haus , das nur noch 1 Euro durch Wohn­recht wert ist trotz­dem so einen hohen Pflicht­teils­an­spruch hat.Warum zählt nicht die­ser 1 Euro als Wert für die Berechnung?Und warum geht man davon aus,daß der Sohn wenn er voll­jäh­rig ist auf sein Wohn­recht ver­zich­tet? Viel­leicht will er es ja wirk­lich ein leben­lang behal­ten sein Wohn­recht, es heißt doch “Lebens­lan­ges Wohnrecht”…also lei­der etwas unklar dar­ge­stellt das Ganze.

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  29. Math. sagt:

    Und genau das war auch mein Gedanke: Erst wird in dem Bericht gesagt,der Sohn hätte ein Lebens­lan­ges Wohn­recht und kurz drauf heisst es die Schwes­ter sollte auf den Pflicht­teil war­ten bis der Sohn voll­jäh­rig ist.Und bitte was ändert sich dann?????Das Wohn­recht heisst doch sei Lebenslänglich.Und mir will doch kei­ner erzäh­len daß der SOhn mit sei­nen 12 Jah­ren jetzt schon weis daß er wenn er 18 ist auf sein Wohn­recht ver­zich­ten will um woan­ders zu leben.Außerdem sollte er doch auch was dafür bekom­men wenn er auf sein Wohn­recht dann verzichtet.Jedem ande­ren muss sein Wohn­recht auch aus­be­zahlt wer­den wenn er es nicht mehr haben will.War bei uns auch so.

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  30. Math. sagt:

    auf alle Fälle aber finde ich die­ses Thema auch sehr inter­es­sant und bin eben­falls neu­gie­rig was dabei rauskommt.Aber bei so Erb­strei­tig­kei­ten reicht ja meist eine Ver­hand­lung nicht oft wird sich ewig vor Gericht gestritten…auch ein Lob von mir an den Sen­der und ist auch irgendwo klar daß bei einer so begrenz­ten Sen­de­zeit und die Berichte daher nur so kurz gezeigt wer­den kön­nen, daß das ganze bei so einem kom­pli­zier­ten Thema für einen Leien nicht 100 pro­zen­tig ver­ständ­lich rüber­kom­men kann.Liebe Grüße

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  31. Christian sagt:

    etwas kurios dar­ge­stellt für einen Aus­sen­ste­hen­den wie mich.Haus nur noch 1 Euro wert? Trotz­dem wird so ein hoher Pflicht­teil verlangt?Wie kann das sein?Das hätte noch erklärt wer­den müssen.Und was wird sich ändern bei einem lebens­lan­gen Wohn­recht wenn der Sohn voll­jäh­rig ist?Na gut viel­leicht wird der Zuschauer ja bei Gele­gen­heit noch auf­ge­klärt wenn die “Fort­set­zung” beim Gerichts­ter­min im März kommt.also ich denke das hab nicht nur ich nicht ganz verstanden.….…

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  32. Stephanie sagt:

    hey ist ja wirk­lich mal ein inter­es­san­tes Thema.….hab es nur lei­der im Fern­se­hen nicht gese­hen und im Inter­net kann ich Eure Berichte nur sehr stot­ternd ansehen.

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  33. K. sagt:

    Ich kenne das Haus in Pfarr­kir­chen und Frau Auras treffe ich oft mit ihrem Hund. Traue mich nicht sie anzu­spre­chen , von daher wäre ich sehr froh wenn Ihr auch meine Nach­richt an Sie wei­ter­lei­tet. Würde sie gern mal kennenlernen

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  34. Michaela sagt:

    Erstaunt dar­über wie man­chen Men­schen so einen Bericht als Kon­takt­an­zeige sehen.
    Und zu mei­nem Vor­red­ner K.: Gehts noch umständ­li­cher? Du triffst eine Frau beim all­täg­li­chen Hun­despa­zier­gang, wohnst wahr­schein­lich noch ein paar Häu­ser wei­ter und ver­suchst jetzt über das Fern­se­hen und Email Kon­takt auf­zu­bauen? Wie haben sich die Men­schen frü­her eigent­lich ken­nen­ge­lernt??
    Egal: Ich bin gespannt wie das Gericht in so einem Fall ent­schei­det. Ich ver­stehe nur nicht wie bei einem fest­ge­setz­ten Wohn­recht noch der tat­säch­li­che Wert des Hau­ses aus­schlag­ge­bend sein kann bei der Pflicht­teils­be­rech­nung? Wieso wird man dar­über in dem Bericht nicht auf­ge­klärt?
    Beste Grüße an das Sat 1 Bay­ern Team

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  35. K. sagt:

    @Michaela: Ich habe nicht behaup­tet ich wolle durch Emails Kon­takt auf­bauen.….… Ich habe nur geschrie­ben, ich traue mich nicht sie anzu­spre­chen, sie könnte es ja machen. Bitte sagt noch das ich einen Aus­tra­lian She­phard habe. Nicht daß sie den fal­schen anspricht.……danke

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  36. anonym sagt:

    Hallo
    hmm hab es mir gerade ange­se­hen, weil mir der Bericht emp­foh­len wurde,da wir auch gerade einen Erb­schafts­streit mit­ma­chen. Wir sind auch aus Nie­der­bay­ern. Was hat denn der Experte im Anschluss mit dem Bericht zu tun?Das ver­steht man gar nicht.Da wird einem ein inter­es­san­tes Thema gelie­fert: Stich­punkt­ar­tig heisst es Haus 250.000 Euro, Wohn­recht 1 Euro, Pflicht­teil 81000 Euro…dann wird abge­hakt. Und der Experte im Anschluss redet von was ganz and­rem. Also tut mir leid, aber wenn Ihr so ein Thema bringt das ein­zelne wirk­lich inter­es­siert, weil Erbe und Pflicht­an­teil ja viele angeht, dann müßt Ihr auch ver­ständ­li­cher dar­über berichten.So blei­ben für den Zuschauer 1000 Fra­gen offen. Also um etwas Auf­klä­rung bei der Fort­set­zung würde auch ich bitten.

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  37. Michael sagt:

    Jetzt ver­su­che ich es noch­mal mit mei­nem Kommentar…hab davon auch schon gehört und mich damit beschäf­tigt. Es ist so, daß die­ses Wohn­recht als Ver­mächt­nis in einem nota­ri­el­len Tes­ta­ment fest­ge­legt wurde.Als Ver­mächt­nis ist aller­dings ein Gegen­stand nor­ma­ler­weise gedacht, die­ser dann nicht von der Erb­masse raus­kom­men könnte. Ein Wohn­recht auf ein min­der­jäh­ri­ges Kind gab es so noch nicht als ein Ver­mächt­nis, das ist die Geset­zes­lü­cke. Laut Gesetz darf also der Wert von 250.000 Euro in die Erb­masse flies­sen. Was aber der Witz ist, denn das Haus kann eben nicht ver­kauft werden.Weis auch nicht, was das bedeu­ten soll in dem Beitrag.…Stundung bis das Kind voll­jäh­rig ist.… was sollte sich denn dann ändern? Wirk­lich etwas merk­wür­dig dar­ge­stellt in dem Bei­trag für Aus­sen­ste­hende. Hof­fent­lich hat die Frau einen guten Anwalt, mal sehen wie unsere Gerichte da entscheiden.

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  38. Mike sagt:

    Liebe Judith,
    wir haben vor eini­gen Jah­ren zusam­men gear­bei­tet. Das ganze Team hat Dich sehr geschätzt, mensch­lich wie auch fach­lich. Deine ruhige Art kann nie­mand erset­zen. Wir wün­schen Dir und den Kin­dern nur das Allerbeste,daß alles zu Dei­ner Zufrie­den­heit aus­geht.
    Schau doch mal vorbei.…wir wür­den uns sehr freuen.
    Beste Grüße auch an das SAT 1 Bay­ern Team

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  39. Julian H. sagt:

    Lie­bes Sat 1 Team, wenn Ihr so einen inter­es­san­ten Bei­trag bringt wäre wirk­lich etwas mehr Klar­heit angesagt.Ein Aus­sen­ste­hen­der über­legt wirk­lich was genau jetzt mit die­sem Wohn­recht und Pflicht­teil gemeint ist.Auch wenn Eure Sen­de­zeit knapp bemes­sen ist würde ich mich wie einige mei­ner Vor­red­ner oder Schrei­ber über eine Auf­klä­rung bei der Fort­set­zung freuen. Schö­nes Wochen­ende an Euch

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