Nach dem Tod eines Menschen kommt meist der Nachlass, ein mehr oder minder großes Erbe, das Trost für die Familie bedeuten kann — oder eben auch ganz große Probleme. Denn im deutschen Erbrecht gibt es jede Menge Fallstricke, die Angehörigen zum Verhängnis werden können.
Obwohl wir in einer so genannten Erbgeneration leben (schon im letzten Jahrzehnt wurden rund zwei Billionen Euro vererbt), bekommen tatsächlich nur die wenigsten Menschen richtig große Summen. Stattdessen gehen oft heruntergekommene Immobilien, komplizierte Sachwerte oder schlimmstenfalls auch Schulden in die Erbfolge.
Wie aus einem Haus im Wert von 250.000 Euro ein Familienstreit und eine große Schuldenfalle werden kann, das sehen Sie in 17:30 SAT.1 BAYERN!

RA Knut Schützendübel, Experte für Erbrecht
Die Fragen, die unsere Zuschauer am häufigsten gestellt haben und die Antworten unseres Experten für Erbrecht, Rechtsanwalt Knut Schützendübel, haben wir für Sie zusammengefasst. Wichtig: Sie ersetzen keine Rechtsberatung und sind ohne Gewähr.
Wir sind kinderlos. Welche Art von Testament raten Sie uns?
Ich empfehle die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments, zu dessen rechtlicher Wirksamkeit es bei Eheleuten nicht der notariellen Form bedarf. Allerdings muss auch ein solches Testament von vorne bis zum Schluss handschriftlich formuliert sein. Nichtverheiratete Lebenspartner müssen sich hierzu jedoch zum Notar begeben.
Welche Kriterien braucht es, damit ein Testament gültig ist?
Ein Einzeltestament bedarf zu seiner rechtlichen Wirksamkeit lediglich der handschriftlichen Form. Die Angabe eines Schreibdatums und die Unterschrift sind zwar keine Wirksamkeitsvoraussetzungen, sollten zur Vermeidung von Missverständnissen etc. aber jedenfalls trotzdem hinzugefügt werden.
Gemeinschaftliche Testamente bedürfen von Ehegatten abgesehen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit grundsätzlich der notariellen Form. Bei Auslandsberührungen (Staatsangehörigkeiten, ausländisches Vermögen etc.) können Besonderheiten gelten.
Ist ein „Alleinerbe“ anfechtbar?
Durch die Bestimmung eines Dritten zum Alleinerben benachteiligte Erben können sich hiergegen in begründeten Fällen beim Nachlassgericht gegebenenfalls durch Anfechtungserklärung zur Wehr setzen.
Was bedeutet „Pflichtanteil“?
Die Ehegatten, Abkömmlinge und Eltern können durch letztwillige Verfügung des Erblassers nicht völlig von der Teilhabe am Nachlass ausgeschlossen werden. Ihnen gebührt der sogenannte Pflichtteil in der Form eines Geldanspruchs im Umfang der Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Werden Schenkungen zu Lebzeiten mit dem Erbanteil verrechnet?
Ohne dahingehende ausdrückliche Anordnung bzw. Vereinbarung muss sich ein Beschenkter die Schenkung nicht auf seinen künftigen Erbanteil anrechnen lassen. Soweit es zu einer solchen Schenkung innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren vor dem Erbfall kommt und diese dazu führt, dass der Pflichtteil eines anderen pflichtteilsberechtigten Erben nicht gewahrt bleibt, können hieraus Pflichtteilsergänzungsansprüche resultieren. Das heißt, dass der Beschenkte dann unter Umständen Ausgleichszahlung an die beeinträchtigten Erben leisten muss.
Wie lange dauert es eigentlich, bis ein Erbe ausgezahlt wird?
Erbansprüche sind prinzipiell sofort nach dem Erbfall zu erfüllen. Vorausgesetzt es kommt nicht zu Komplikationen bei der Erbenermittlung. Zählen Grundstücke und Bankguthaben zum Nachlass, wird in der Regel die Vorlage eines Erbscheins verlangt. Dieser muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden.
Die Bearbeitung nimmt je nach Gericht unterschiedlich viel Zeit in Anspruch und kann gelegentlich mehrere Monate dauern.
Wo erfahre ich, ob das Erbe überschuldet ist — wie lange kann ich es ausschlagen?
Es gibt keine offizielle Stelle, bei welcher Auskunft über eine etwaige Nachlassüberschuldung eingeholt werden kann. Gelegentlich enthält aber die Nachlassakte (Nachlassgericht) Hinweise. Im Übrigen ist man auf das Ergebnis eigener Recherchen angewiesen. Sechs Wochen nach Kenntnis von der eigenen Erbenstellung gilt die Erbschaft inklusive Aktiva und Passiva ohne weiteres automatisch als angenommen.
Erfährt man erst danach von Umständen, die für eine Nachlassüberschuldung oder für den Eintritt in andere unangenehme Nachlassverbindlichkeiten sprechen, kann binnen weiterer sechs Wochen nach Kenntnis hiervon die Erbschaftsannahme gegenüber dem Nachlassgericht angefochten werden.









Sehr interessanter Beitrag. Bin gespannt wie der Streit vor Gericht ausgeht am 6.März. Hoffe SAT 1 Bayern berichtet weiter.
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informativ auf alle Fälle.hmmm..warum kann bei einem Wohnhaus das nicht verkauft werden kann und mit Wohnrecht nur noch 1 Euro wert ist ein Pflichtteil gefordert werden?Was läuft da falsch in Deutschland?
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Habe bereits schon eine EMail gesendet schade dass der Experte nicht auf das Thema im Bericht eingegangen ist muss mich meinem Vorredner anschließen.Was hat der Gesetzgeber da wieder übersehen?
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Mit großem Interesse habe ich heute im Internet den Beitrag gesehen.Würde gerne die Erbschaft bis zum Prozessende weiterverfolgen.Können Sie dies an die richtige Stelle weiterleiten? Wäre sehr nett.
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Hallo Samira, wir haben deine Bitte an den zuständigen Redakteur weitergeleitet. Beste Grüße!
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hallo würde gerne die alleinerziehende Mama kennenlernen.….….…
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Und was ist wenn der Sohn volljährig ist und das Wohnrecht behalten will???? Dann würde auch die Stundung nichts bringen.Bin gespannt wie das ausgeht.Kann ein Gericht wirklich verlangen einen Kredit in so einer Höhe aufzunehmen?Warum kann das Haus nicht raus aus dem Erbe da es nicht veräußert werden kann?Verwirrend
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Hallo Karl, so einfach können wir natürlich keinen Kontakt weitergeben. Doch wir informieren den zuständigen Redakteur. Beste Grüße!
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Ich komme aus Vilsbiburg das liegt cirka 50 km östlich von Pfarrkirchen.Ich bin 44 Jahre alt und würde gerne auch die alleinerziehende Mutter kennenlernen.Würde ihr gerne in Haus und Garten behilflich sein.Bin auch sehr kinderlieb.
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Wow, wir sind baff über Eure Hilfsbereitschaft und geben alles weiter!
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Also wenn das ganze auch als Kontaktanzeige gedient hat, hab ich nun auch kurz eine Frage
Ich würd mich für den Anwalt interessieren im Bericht.….….…, aber nur indirekt. Ich suche einen Fachanwalt in Sachen Erbrecht im Raum Pfarrkirchen/Rottal Inn. Wo hat Herr Schmid seine Kanzlei?
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Hallo Birgit, unser Experte, Herr Schützendübel, ist in München zu finden. Viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben!
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danke.Ich meinte aber eigentlich den Anwalt im Bericht, da der wohl eher in meiner Nähe ist, ich komme aus Pfarrkirchen
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Ach so
Wir fragen den Redakteur, der den Beitrag betreut. Liebe Grüße
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Ich würde der Mama auch gerne in Haus und Garten meine Hilfe anbieten.Könnten sie bitte meine Email Adresse weiterleiten? Damit sie sich mit mir in Verbindung setzt.Ich komme aus Schönau bei Pfarrkirchen.Vielen herzlichen Dank
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Wo kann man die Frau kennenlernen?Würde mich vorallem für das Haus aber auch für sie interessieren.Danke für die Auskunft.Ich komme aus Vilsbiburg das liegt zw.Landshut und Pfarrkirchen.
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Hallo Gustav, auch deine Anfrage geht an den zuständigen Redakteur! Liebe Grüße
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Hallo gerade sah ich mir mit großem Interesse hier den Bericht an und hatte schon eingetippt:sehr interessanter Bericht,bin gespannt wie das Gericht entscheidet im März! Aber dann las ich diese Kommentare darunter und bin nun total verwirrt: War es Sinn und Zweck dieses Erbe zu bringen? Oder macht SAT 1 eine neue Show…alleinerziehende suchen Mann fürs Leben??????? Merkwürdig…bin ja auch schon Jahre lang Single Mama, ich glaub ich bleib es auch noch lang! MÄNNER.…so geht das nicht. Interessiere mich vorallem für das Haus,aber auch für die Frau.Hä?? Das kommt nicht gut an
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Aber ehrlich.…ich wollte auch gerne noch etwas zu dem Erbe schreiben.Aber habe mich nun für eine Kontakt-Email entschieden.Denn wenn ich das hier so lese,habe ich den Eindruck,das Erbe war gar nicht das eigentliche Thema.Kann ja nicht war sein,.….würd mich mal interessieren was die Frau in dem Beitrag dazu denkt wenn sie dies überhaupt schon gelesen hat.
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War das Testament denn notariell? Wenn ja hat ja wohl der Notar auch versagt.Und wäre das Wohnrecht schon VOR dem Tod festgeschr.gewesen würd ja der eigentliche Wert des Hauses gar nicht in die Masse fliessen
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Der Beitrag über das Erbe gefiehl mir sehr gut.Meine Frau ist vor 3 Jahren gestorben seid dem lebe ich alleine mit meinen Kindern in einer kleinen Wohnung in Ohu das ist bei Landshut.Also nicht ganz soweit weg von Pfarrkirchen.ich bin 49 Jahre alt , 1,7om groß und 100kilo schwer.Da ich im moment leider arbeitslos bin währe ich sehr flexibel was den Wohnort angeht.Ich würde die Frau in dem Video sehr gerne kennenlernen.Und möchte sie deshalb hiermit bitten den Kontakt aufzubauen.zwar habe ich im moment kein Auto aber die Bahnverbindungen auf dieser Streke sind gut.vielen dank für ihre hilfe
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Kompliment auch noch an die Sendung und solch interessante Themen
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Vielen Dank für den interessanten Beitrag.Wir erleben gerade ähnliches doch noch nicht vor Gericht , sondern streiten sich die Anwälte noch hin und her. Bei uns geht es auch um ein Wohnrecht.…bin neugierig wie der Fall der alleinerziehenden Mutter ausgeht,das kann uns auch weiterhelfen.….find ich toll,daß Ihr solch Einzelschicksale “kleiner Leute” auch mal aufgreift und verfolgt…kompliment.Wir schalten weiter ein…
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WoW. Hier stehen ja tolle Bewerbungen für Haus,Frau und Kind.Diente der BEitrag auch als Kontaktanzeige???????
Ne im Ernst: Ich finde das Thema auch sehr interessant.Bin aber auch der Meinung, falls es ein notarielles Testament war, ob da der Notar nicht falsch beraten hat?
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Danke für dieses informative Thema.Hatte bereits im Wochenblatt davon gelesen und hatte nachgefragt ob weiter berichtet wird.Wir machen im Moment ähnliches durch.Deshalb freut es mich,daß Ihr jetzt diese Erbschaftsgeschichte verfolgt.
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Hallo zusammen, wir wollten nur Bescheid geben: Natürlich bleiben wir an der Sache dran und werden Euch auch über das Ergebnis im März informieren. Wir freuen uns sehr über Euer Lob und Interesse!
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Vieleicht wäre ja auch eine WG der Anfang der Lösung dieses Problem das Haus sieht doch sehr sehr gross aus.Freu mich wenn ihr meine emailadresse weiter gebt.
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Ja interessant..aber verwirrend und etwas unverständlich dargestellt.Man versteht nicht warum das Haus , das nur noch 1 Euro durch Wohnrecht wert ist trotzdem so einen hohen Pflichtteilsanspruch hat.Warum zählt nicht dieser 1 Euro als Wert für die Berechnung?Und warum geht man davon aus,daß der Sohn wenn er volljährig ist auf sein Wohnrecht verzichtet? Vielleicht will er es ja wirklich ein lebenlang behalten sein Wohnrecht, es heißt doch “Lebenslanges Wohnrecht”…also leider etwas unklar dargestellt das Ganze.
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Und genau das war auch mein Gedanke: Erst wird in dem Bericht gesagt,der Sohn hätte ein Lebenslanges Wohnrecht und kurz drauf heisst es die Schwester sollte auf den Pflichtteil warten bis der Sohn volljährig ist.Und bitte was ändert sich dann?????Das Wohnrecht heisst doch sei Lebenslänglich.Und mir will doch keiner erzählen daß der SOhn mit seinen 12 Jahren jetzt schon weis daß er wenn er 18 ist auf sein Wohnrecht verzichten will um woanders zu leben.Außerdem sollte er doch auch was dafür bekommen wenn er auf sein Wohnrecht dann verzichtet.Jedem anderen muss sein Wohnrecht auch ausbezahlt werden wenn er es nicht mehr haben will.War bei uns auch so.
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auf alle Fälle aber finde ich dieses Thema auch sehr interessant und bin ebenfalls neugierig was dabei rauskommt.Aber bei so Erbstreitigkeiten reicht ja meist eine Verhandlung nicht oft wird sich ewig vor Gericht gestritten…auch ein Lob von mir an den Sender und ist auch irgendwo klar daß bei einer so begrenzten Sendezeit und die Berichte daher nur so kurz gezeigt werden können, daß das ganze bei so einem komplizierten Thema für einen Leien nicht 100 prozentig verständlich rüberkommen kann.Liebe Grüße
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etwas kurios dargestellt für einen Aussenstehenden wie mich.Haus nur noch 1 Euro wert? Trotzdem wird so ein hoher Pflichtteil verlangt?Wie kann das sein?Das hätte noch erklärt werden müssen.Und was wird sich ändern bei einem lebenslangen Wohnrecht wenn der Sohn volljährig ist?Na gut vielleicht wird der Zuschauer ja bei Gelegenheit noch aufgeklärt wenn die “Fortsetzung” beim Gerichtstermin im März kommt.also ich denke das hab nicht nur ich nicht ganz verstanden.….…
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hey ist ja wirklich mal ein interessantes Thema.….hab es nur leider im Fernsehen nicht gesehen und im Internet kann ich Eure Berichte nur sehr stotternd ansehen.
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Ich kenne das Haus in Pfarrkirchen und Frau Auras treffe ich oft mit ihrem Hund. Traue mich nicht sie anzusprechen , von daher wäre ich sehr froh wenn Ihr auch meine Nachricht an Sie weiterleitet. Würde sie gern mal kennenlernen
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Erstaunt darüber wie manchen Menschen so einen Bericht als Kontaktanzeige sehen.
Und zu meinem Vorredner K.: Gehts noch umständlicher? Du triffst eine Frau beim alltäglichen Hundespaziergang, wohnst wahrscheinlich noch ein paar Häuser weiter und versuchst jetzt über das Fernsehen und Email Kontakt aufzubauen? Wie haben sich die Menschen früher eigentlich kennengelernt??
Egal: Ich bin gespannt wie das Gericht in so einem Fall entscheidet. Ich verstehe nur nicht wie bei einem festgesetzten Wohnrecht noch der tatsächliche Wert des Hauses ausschlaggebend sein kann bei der Pflichtteilsberechnung? Wieso wird man darüber in dem Bericht nicht aufgeklärt?
Beste Grüße an das Sat 1 Bayern Team
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@Michaela: Ich habe nicht behauptet ich wolle durch Emails Kontakt aufbauen.….… Ich habe nur geschrieben, ich traue mich nicht sie anzusprechen, sie könnte es ja machen. Bitte sagt noch das ich einen Australian Shephard habe. Nicht daß sie den falschen anspricht.……danke
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Hallo
hmm hab es mir gerade angesehen, weil mir der Bericht empfohlen wurde,da wir auch gerade einen Erbschaftsstreit mitmachen. Wir sind auch aus Niederbayern. Was hat denn der Experte im Anschluss mit dem Bericht zu tun?Das versteht man gar nicht.Da wird einem ein interessantes Thema geliefert: Stichpunktartig heisst es Haus 250.000 Euro, Wohnrecht 1 Euro, Pflichtteil 81000 Euro…dann wird abgehakt. Und der Experte im Anschluss redet von was ganz andrem. Also tut mir leid, aber wenn Ihr so ein Thema bringt das einzelne wirklich interessiert, weil Erbe und Pflichtanteil ja viele angeht, dann müßt Ihr auch verständlicher darüber berichten.So bleiben für den Zuschauer 1000 Fragen offen. Also um etwas Aufklärung bei der Fortsetzung würde auch ich bitten.
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Jetzt versuche ich es nochmal mit meinem Kommentar…hab davon auch schon gehört und mich damit beschäftigt. Es ist so, daß dieses Wohnrecht als Vermächtnis in einem notariellen Testament festgelegt wurde.Als Vermächtnis ist allerdings ein Gegenstand normalerweise gedacht, dieser dann nicht von der Erbmasse rauskommen könnte. Ein Wohnrecht auf ein minderjähriges Kind gab es so noch nicht als ein Vermächtnis, das ist die Gesetzeslücke. Laut Gesetz darf also der Wert von 250.000 Euro in die Erbmasse fliessen. Was aber der Witz ist, denn das Haus kann eben nicht verkauft werden.Weis auch nicht, was das bedeuten soll in dem Beitrag.…Stundung bis das Kind volljährig ist.… was sollte sich denn dann ändern? Wirklich etwas merkwürdig dargestellt in dem Beitrag für Aussenstehende. Hoffentlich hat die Frau einen guten Anwalt, mal sehen wie unsere Gerichte da entscheiden.
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Liebe Judith,
wir haben vor einigen Jahren zusammen gearbeitet. Das ganze Team hat Dich sehr geschätzt, menschlich wie auch fachlich. Deine ruhige Art kann niemand ersetzen. Wir wünschen Dir und den Kindern nur das Allerbeste,daß alles zu Deiner Zufriedenheit ausgeht.
Schau doch mal vorbei.…wir würden uns sehr freuen.
Beste Grüße auch an das SAT 1 Bayern Team
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Liebes Sat 1 Team, wenn Ihr so einen interessanten Beitrag bringt wäre wirklich etwas mehr Klarheit angesagt.Ein Aussenstehender überlegt wirklich was genau jetzt mit diesem Wohnrecht und Pflichtteil gemeint ist.Auch wenn Eure Sendezeit knapp bemessen ist würde ich mich wie einige meiner Vorredner oder Schreiber über eine Aufklärung bei der Fortsetzung freuen. Schönes Wochenende an Euch
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