Das Münchner Oberlandesgericht beschäftigt sich heute mit einem Streit um 22 Jahre alte Pommes. Ein Künstler fordert sie von seiner ehemaligen Galerie zurück, weil er sie für Kunst hält. Die Galerie aber konnte die alten Fritten nicht mehr finden. Jetzt verlangt der Künstler 2.000 Euro für sie. Die Pommes hätten ihm seinerzeit als Vorlage für eine Goldskulptur gedient, um die es auch bereits eine juristische Auseinandersetzungen zwischen ihm und seiner Galerie gegeben hat. Die Skulptur besteht aus zwei vergoldeten Pommes in Form eines Kreuzes. Das Gericht versucht nun, mit Hilfe von Kunstinteressierten herauszufinden, ob tatsächlich jemand 2.000 Euro für die alten Pommes gezahlt hätte.
Streit um alte Pommes vor Gericht
In München prüft das Oberlandesgericht, was 22 Jahre alte (!) Fritten wert sein könnten
Diese Justizposse ist kaum zu glauben: Es geht um zwei alte Pommes, eine Galerie, die nicht mehr weiß, wo die Fritten sind, und einen Künstler, der 2.000 Euro Schadensersatz fordert.

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