Streit um alte Pommes vor Gericht

In München prüft das Oberlandesgericht, was 22 Jahre alte (!) Fritten wert sein könnten

Diese Jus­tiz­posse ist kaum zu glau­ben: Es geht um zwei alte Pom­mes, eine Gale­rie, die nicht mehr weiß, wo die Frit­ten sind, und einen Künst­ler, der 2.000 Euro Scha­dens­er­satz fordert.

120126_pommes

Das Münch­ner Ober­lan­des­ge­richt beschäf­tigt sich heute mit einem Streit um 22 Jahre alte Pom­mes. Ein Künst­ler for­dert sie von sei­ner ehe­ma­li­gen Gale­rie zurück, weil er sie für Kunst hält. Die Gale­rie aber konnte die alten Frit­ten nicht mehr fin­den. Jetzt ver­langt der Künst­ler 2.000 Euro für sie. Die Pom­mes hät­ten ihm sei­ner­zeit als Vor­lage für eine Gold­skulp­tur gedient, um die es auch bereits eine juris­ti­sche Aus­ein­an­der­set­zun­gen zwi­schen ihm und sei­ner Gale­rie gege­ben hat. Die Skulp­tur besteht aus zwei ver­gol­de­ten Pom­mes in Form eines Kreu­zes. Das Gericht ver­sucht nun, mit Hilfe von Kunst­in­ter­es­sier­ten her­aus­zu­fin­den, ob tat­säch­lich jemand 2.000 Euro für die alten Pom­mes gezahlt hätte.

Kommentare

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

*