Eine Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht München entschied am Donnerstag, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat. Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens Pommes d’or dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Zeugin habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2500 Euro gekauft hätte. (dpa)
München: 2.000 Euro für 22 Jahre alte Pommes
Zeugin gab an, dass sie die Pommes für 2.500 Euro erstanden hätte
Mit was sich die Justiz alles beschäftigen muss! In diesem Fall ging es um zwei Fritten, die für ein Kunstwerk aus Gold Modell standen — und dann verloren gingen.

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