München: 2.000 Euro für 22 Jahre alte Pommes

Zeugin gab an, dass sie die Pommes für 2.500 Euro erstanden hätte

Mit was sich die Jus­tiz alles beschäf­ti­gen muss! In die­sem Fall ging es um zwei Frit­ten, die für ein Kunst­werk aus Gold Modell stan­den — und dann ver­lo­ren gingen.

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Eine Kunst­ga­le­rie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwi­schen ver­schol­lene Pom­mes 2.000 Euro Scha­den­er­satz zah­len. Das Ober­lan­des­ge­richt Mün­chen ent­schied am Don­ners­tag, dass die Gale­rie ihre Auf­be­wah­rungs­pflicht ver­letzt hat. Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Frit­ten, die 1990 als Vor­lage für ein Objekt in Kreuz­form aus feins­tem Gold namens Pom­mes d’or dien­ten, selbst Kunst waren. Aber sie hät­ten allein des­halb einen wirt­schaft­li­chen Wert: Eine Zeu­gin habe glaub­haft ange­ge­ben, dass sie die Frit­ten gerne für 2500 Euro gekauft hätte. (dpa)

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