Prozess um Rosenheimer Prügel-​​Polizei

Der Polizei-Chef wurde bereits vom Dienst suspendiert

Mas­sive Vor­würfe gegen Rosen­hei­mer Poli­zei­be­am­ten: Sie sol­len eine Fami­lie bru­tal über­wäl­tigt haben. 20 Zeu­gen und Sach­ver­stän­dige sol­len jetzt die Wahr­heit ans Licht brin­gen. Vor Gericht steht jedoch die Familie.

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Nach nur 90 Minu­ten war der Pro­zess ver­tagt wor­den. Die Ver­tei­di­gung der Fami­lie hatte bean­tragt, das Ver­fah­ren wegen “mas­si­ver Ver­fah­rens­feh­ler” ein­zu­stel­len. Die zustän­di­gen Behör­den hät­ten gegen sich selbst ermit­telt, die Fami­lie sei schon vor­ver­ur­teilt gewe­sen.

In dem Ver­fah­ren wird ein Poli­zei­ein­satz vom Novem­ber 2010 nahe Rosen­heim juris­tisch auf­ge­rollt. Der pen­sio­nierte Poli­zei­be­amte, seine Frau, seine Toch­ter und sein Schwie­ger­sohn sind des Wider­stan­des gegen Voll­stre­ckungs­be­amte ange­klagt. Rosen­hei­mer Poli­zis­ten hat­ten damals einen sei­ner Mie­ter zu einer psych­ia­tri­schen Unter­su­chung vor­füh­ren sol­len. Als sie an der Woh­nungs­tür der Toch­ter des Ex-​​Polizisten klin­gel­ten, kam es zu einer tät­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung. Die Staats­an­walt­schaft ermit­telte zunächst gegen die Poli­zis­ten, klagte aber dann die vier Fami­li­en­mit­glie­der an. Es sol­len 20 Zeu­gen und auch Sach­ver­stän­dige ver­nom­men wer­den. Das Urteil wird für den 27. April erwar­tet. (dpa)

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