Am 28. März 2012 verkündete der bayerische Verwaltungsgerichtshof ein Urteil, das bei Landwirten und vor allem Imkern für Unmut sorgte: Demnach haben Imker nämlich keinen Anspruch auf Schutzmaßnahmen gegen die Verunreinigung ihres Honigs durch Gen-Mais-Pollen. Ein Imker, der seine Bienen über ein Anbaufeld von gentechnik veränderten Mais fliegen lässt, muss also um seinen Absatz bangen, denn er kann keinen “gentechnikffreien” Honig mehr verkaufen.
Gentechnik auf bayerischen Feldern

Quelle: http://umweltinstitut.org/
Laut des Umweltinstituts München sind in der EU derzeit genmanipulierter Mais des US-Gentechnikkonzerns Monsanto (MON810) und die BASF Gen-Kartoffel Amflora zugelassen. In Bayern wird und wurde Gen-Mais angebaut, das aber meist zu Versuchszwecken. Die Kreisobmänner des Bayerischen Bauernverbandes forderten bereits 2011 die “Einhaltung der vollständigen Freiheit des Saat- und Pflanzgutes von gentechnisch veränderten Organismen (Nulltoleranz) in Bayern, Deutschland und Europa”. In der Stellungnahme dazu heißt es:
“Wir müssen und können uns gegen eine solche schleichende Einschleppung von gentechnisch erzeugten Sorten und die dadurch entstehende Abhängigkeit wehren”
Auch Bayerns Umeltminister Marcel Huber bestätigt:
“Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist mit der kleinteiligen bayerischen Landwirtschaft sowie der Vielzahl naturnaher und sensibler Lebensräume in Bayern nicht vereinbar”
Allerdings: Das EU-Recht tut sich schwer, im Hinblick auf Im- und Export sowie freie Wirtschaft eine “Nulltoleranz” zu ermöglichen. In den USA zum Beispiel sind nämlich bereits 90 verschiedene genveränderte Pflanzen für den Anbau zugelassen.
Herbizidresistente Pflanzen gehören zu einem neuen „System“ zur Bekämpfung von Unkräutern. Dieses besteht aus zwei Komponenten:
- Pflanzen, die durch Einführen eines neuen oder „Abschalten“ eines vorhandenen Gens über eine Resistenz gegen ein bestimmtes Herbizid(Unkrautbekämpfungsmittel) verfügen. Dieses hat bei den so veränderten Pflanzen keine Wirksamkeit mehr.
- Ein zu dem eingeführten Resistenz-Gen passendes Herbizid, daher auch Komplementärherbizid genannt. Dieses Herbizid ist ein „nicht-selektives“ oder Breitbandherbizid, d.h. es wirkt in der Regel auf alle Pflanzen, indem es in den zentralen pflanzlichen Stoffwechsel eingreift – mit Ausnahme der Pflanzen, die über eine gentechnisch vermittelte Resistenz verfügen.
Die meisten in der konventionellen Landwirtschaft verwendeten Herbizide sind „selektiv“: Sie zerstören nur bestimmte Pflanzenarten. Für jeden Anbau muss so eine geeignete Kombination von Herbizidwirkstoffen gefunden werden. (Quelle: biosicherheit)
Gefahr für Umwelt und Gesundheit?
Ein Langzeit-Fütterungsversuch im Auftrag des Bayerischen Landtages hat 2009 den durchführenden Wissenschaftlern zufolge ergeben, dass es bezüglich der gesundheitlichen Wirkungen keinen Unterschied zwischen gentechnisch verändertem und konventionellem Mais gibt. In dem Versuch wurde wurde einer Versuchsgruppe von Kühen MON810-Mais der Firma Monsanto verfüttert.
Laut einer Studie der gentechnikfreundlichen britischen “Royal Society” wurde allerdings 2003 erfasst, dass der Anbau von Gentech-Raps und -Zuckerrüben massive Auswirkungen auf die Vielfalt von Ackerkräutern, Vögel und Insekten hat. So wurden zum Beispiel 24 Prozent weniger Schmetterlinge an den Feldrändern gefunden, wenn auf den Feldern herbizidresistenter Raps angebaut wird. In der gleichen Studie wird aufgezeigt, dass der Anbau von Gentech-Pflanzen nicht zu einem Rückgang des Einsatzes umweltschädlicher Pestizide führt.
Initiativen wie der “Informationsdienst Gentechnik” setzen sich zudem mit der Sorge auseinander, dass die Folgen einer Ausbreitung von genveränderten Pflanzen nicht abzusehen sind:
“Einmal in die Natur freigesetzt, lassen sich gentechnisch veränderte Organismen nicht mehr kontrollieren oder zurückholen”



