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Wir berichten über eine Frau aus Nürnberg, für die eine eigentlich unkomplizierte Operation zum jahrelangen Kampf wurde. Grund dafür: Der behandelnde Arzt operierte im Jahr 2008 statt dem linken das rechte Knie. Eigentlich sollte aus dem linken Knie nur ein Zyste entfernt werden, auch die Unterlagen für die OP wiesen aus, dass deswegen hier das Messer angesetzt werden musste. Als Renate Gottwald jedoch aus der Narkose erwacht, findet sie ihr rechtes Knie einbandagiert. Der Arzt rechtfertigt den Eingriff damit, dass man während der OP ein Knacken in diesem Knie bemerkt habe, deswegen dort zuerst operiert habe. Renate Gottwald sagt gegenüber der Abendzeitung Nürnberg: “In dem hatte ich überhaupt keine Beschwerden”.
Der Ärzte-Pfusch bleibt nicht ohne Folgen. Mittlerweile musste am falsch operierten Knie ein künstliches Gelenk eingesetzt werden. Für die Folgeschäden klagt Renate G. jetzt am Nürnberger Landgericht um Schadensersatz – eine außergerichtliche Einigung kam nicht zustande. Arzt und Versicherung halten dagegen, dass die Schäden auch ohne den Eingriff enstanden wären.
Der Fall von Renate G. ist kein Einzelfall
Was können Sie als Patient tun?
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt, am besten im Beisein eines Zeugen
- Dokumentieren Sie Krankheitsverlauf, Gespräche – denn bei einer Gerichtsverhandlung liegt die Beweispflicht meist bei Ihnen
- Als Patient haben Sie das Recht, ihre Krankenakten einzusehen – allerdings nur in Kopie
- Beim Medizinischen Dienst des Spitzenverbands der Krankenkassen können Sie kostenlos ein Gutachten erstellen lassen (zum PDF)
- Informieren Sie Ihre Krankenkasse – die schickt unter Umständen einen unabhängigen Sachverständigen
- Suchen Sie Hilfe bei der Schlichtungsstelle der Landesärztekammer




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