Urteil zu Sonntagsöffnung von Erotik-Shop

Gehören Erotikartikel zu den Bedürfnissen von Reisenden?

Berührungsängste haben sie nicht, die drei Verwaltungsrichter im Sex-Shop. Sie sind dienstlich da, denn sie müssen entscheiden, ob der Laden wie andere Geschäfte am Münchner Hauptbahnhof auch sonntags seine Waren feilbieten darf. Heute ist das Urteil gefallen.

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Offeriert ein Sex-Shop Reisebedarf?

Mit dieser Frage musste sich gerade das Münchner Verwaltungsgericht befassen. Die Besitzer-GmbH eines Erotikladens in der Nähe des Hauptbahnhofs München will auch am Sonntag öffnen und hat gegen die bayerische Landeshauptstadt geklagt, die das untersagt. Das Argument: Das Gesetz erlaube an Bahnhöfen auch am Tag des Herrn den Verkauf von Reisebedarfsartikeln – wie etwa Zeitschriften, Bücher und Tonträger. Die habe auch Detley Heyse in seinem Sex-Shop im Regal – unter anderem. Nach Meinung des Kreisverwaltungsreferats hatte der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung erotische Literatur nicht im Sinn.

Vor-Ort-Begehung

Vor Prozessbeginn informierten sich die Beteiligten bei einer Begehung über Lage und Angebot des Shops – und ließen vor dem heute erwarteten Urteil erkennen, dass aus ihrer Sicht viele Artikel des Geschäfts „mit Sicherheit kein Reisebedarf sind“.

Nach dem Augenscheintermin im Untergeschoss des Münchner Hauptbahnhofs trafen sich Richter, der Hauptgesellschafter des Geschäfts und die Vertreter des städtischen Kreisverwaltungsreferats zur mündlichen Verhandlung vor Gericht. Es geht um § 8 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes, das Ausnahmeregelungen vom Sonntagsverkaufsverbot vorsieht, und zwar auf „Personenbahnhöfen“, soweit durch die Sondererlaubnis „Bedürfnisse von Reisenden erfüllt werden“. Zeitschriften, Magazine, Andenken und Toilettenartikel zählen dazu. Der Kläger bietet diese im Gesetz aufgeführten Zeitschriften und Magazine zwar auch an und mit den Kondomen hat das KVR ebenfalls kein Problem. Dennoch ist das Angebot eindeutig erotischer Art.

Urteil

Das Gericht hat heute zugunsten des Klägers entschieden. Der Erotik-Laden darf auch sonntags öffnen, allerdings nur eingeschränkt: Viele Artikel stellen laut Gerichtsbeschluss keinen Reisebedarf da. (dpa-red)

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Bild-Quellen: SAT.1 BAYERN

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