Wegen Knabberfischen vor Gericht

Ist das wirklich schon Tierquälerei?

Diese Fische stehen auf abgestorbene Haut – trotzdem sieht die Stadt Augsburg hier einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Über die Haltung mehrerer Hundert Kangalfische in einem Kosmetikstudio entschied heute das Verwaltungsgericht.

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Wenn diese kleinen Fische menschliche Haut entdecken knabbern sie die oberste Schicht an: Die so genannten Kangalfische werden seit einigen Jahren zur Behandlung von Hautkrankheiten eingesetzt, weil sie abgestorbene Haut auf schonende Art und Weise entfernen. Auch ein Augsburger Kosmetikstudio hat den Trend erkannt – die Stadt hat die Haltung der Tiere zu diesem Zweck aber verboten.

Kadir Yücel, Geschäftsführer des Studios Fish Spa&More, unterhält mehrere Becken mit jeweils etwa 40 Fischen. Die Tiere befreien seine Kunden von Hornhaut und anderen abgestorbenen Hautschuppen. Das städtische Marktamt, das auch für das Veterinärwesen zuständig ist, sieht in der Haltung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Hintergrund für die Vorbehalte ist, dass die Fische bei den Behandlungen Stress ausgesetzt seien, etwa wenn Seifenrückstände von der Haut ins Wasser gelangen.

Nicht in Bayern, aber in anderen Bundesländern wurden Fälle beobachtet, wo die Fische nach der Behandlung eines Klienten aus hygienischen Gründen getötet wurden – aber darum ging es in diesem Fall glücklicherweise nicht. Gegen das Haltungsverbot durch die Stadt hat das Kosmetikstudio geklagt. Ein Sachverständiger gab ein Gutachten zu dem kuriosen Fall ab und das Verwaltungsgericht entschied: Kadir Yücel ist im Recht und darf seine Fische behalten. Lediglich die Hygienemaßnahmen müssen nochmals verschärft werden.

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Bild-Quellen: SAT.1 BAYERN

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