München: Prozess um beißende Wildsau

Merke: Eine Wildsau ist nichts für den Streichelzoo!

Ein bissiges Wildschwein stand heute im Mittelpunkt eines Prozesses vor dem Münchner Landgericht. Das Tier hatte sich heftig gegen seinen Abtransport aus einem Freizeitpark im Raum Landshut gewehrt. Der neue Besitzer will jetzt vom Parkbesitzer Schmerzensgeld. Diesen und mehr kuriose Justizprozesse sehen Sie heute bei uns!

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Mehrfach biss die Sau den Mann, der dem Park das Wildschwein abgekauft hatte. Der Tierparkbesitzer aus Österreich verklagte den Dingolfinger Parkbetreiber wegen der Bisse auf 20.000 Euro Schmerzensgeld – heute entschied das Landgericht München über den Fall.

Der Kampf mit der 150-Kilo Wildsau hinterlässt beim Österreicher Josef Streicher tragische Spuren. Ein Finger wurde ihm abgebissen, die Brust und der linke Arm übel zugerichtet. Die Sau wurde von einem Polizeibeamten erschossen. Das Opfer war lange im Krankenhaus, lange arbeitsunfähig und leidet noch immer. Aber eine Wildsau ist und bleibt ein wildes Tier, das ist klar. Wer ist also schuld an der Misere?

Dem Landgericht München zufolge tatsächlich der Dingolfinger Verkäufer. Das Urteil des Gerichts: 7.500 Euro Schmerzensgeld und er muss für 75 Prozent aller Folgeschäden aufkommen.

Gibt‘s ja alles gar nicht? Mitnichten. Eine ganze Reihe kurioser Justizprozesse gab es schon in der Vergangenheit. Erinnern Sie sich an den Streit um 22 Jahre alte Pommes, den Bußgeldbescheid für eine Frau, die zu laut durch den Wald spazierte oder einen Prozess um einen Hahn der nicht mehr krähen sollte?

Gockel Wofi aus Allershausen

Wofi‘s Nachbarn haben etwas gegen sein Gekrähe und ziehen vor Gericht. Vor dem Freisinger Amtsgericht können sich Hahnbesitzer und Hahnfeinde friedlich einigen: Wofi muss in den Sommermonaten am Wochenende und an Feiertagen in der Mittagszeit in einen schalldichten Stall.

 

Nacktwanderer aus Gunzenhausen

Siegfried Gravatt wandert gerne nackt. Aber nicht jeder findet seinen nackigen Waldausflüge gut. Vor dem Amtsgericht Weißenburg zeigt er sich angezogen, muss 500 Euro zahlen. Er legt Berufung ein, vor dem Verwaltungsgericht Ansbach bekommt er Recht, der Bußgeldbescheid wird aufgehoben. Einen Lendenschurz muss er künftig tragen.

 

Katzenfreundin gegen die Jägerschaft von Habach 

„Husch Husch“ – so soll sie Tiere vor den Jägern gewarnt haben. Sie ist fest überzeugt, dass diese ihre Katzen erschossen haben. Die Jäger beschuldigen sie der Jagdstörung. 633,50 Euro Strafe muss sie zahlen, das Passauer Amtsgericht stellt das Verfahren ein. Der Streit zwischen den Fronten bleibt.

In bayerischen Gerichten wurde schon über so manch kuriose Fälle verhandelt. Das Best-of sehen Sie heute in 17:30 SAT.1 BAYERN.

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Bild-Quellen: SAT.1 BAYERN

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