Bayern und Österreich – man liebt sich, man streitet sich. Auf Mozart erheben beide Nationen Anspruch, auf Hitler keiner. Der Streit ums gemeinsame Kulturgut wird jetzt fortgesetzt mit einem Rechtsstreit um die Grußformel “Griaß di”. Der Tiroler Jungunternehmer Philipp Reindl verkaufte im Internet T-Shirts mit den beiden Worten „Griaß di“. Nur ein kleines Nebeneinkommen für den 30-Jährigen, fünf bis sechs Shirts werden durchschnittlich pro Woche bei ihm geordert.
Dann bekam Reindl Post aus Bayerisch-Schwaben: Die Allgäuer Firma Mayr & Abel Druck habe sich “Griaß di” als Marke für Kleidung bei der EU patentieren lassen, Reindl müsse seine T-Shirts vom Markt nehmen, sonst sehe man sich leider gezwungen rechtliche Schritte einzuleiten.
Jetzt diskutieren Bürger, Anwälte, Medien und Protestgruppen auf Facebook, wem das „Griaß di“ gehört und ob man den Gruß überhaupt schützen lassen kann. Die Tiroler Versicherung hatte schon 2004 mit „Griaß di“ geworben und unkt:
„Wenn es jetzt nach der EU gehe, dann werde man wohl in Zukunft nur noch gegen Entgelt grüßen dürfen.“
Peter Mayr aus dem Allgäu sieht den ganzen Streit gelassen, das sei ein Sturm in Wasserglas. Wenn sich herausstelle, dass man den Ausdruck nicht für den Druck auf T-Shirts schützen lassen kann, dann wäre er damit natürlich auch einverstanden. Philipp Reindl aus Tirol wiederum will sich mit einem Anwalt gegen das Verwendungsverbot wehren. T-Shirts will er vorerst mit der Grußformel “Grieß enk” (“Grüß euch”) anbieten.



