Insgesamt gab es laut der Bilanz des Medizinischen Dienstes beim Spitzenverband der Krankenkassen (MDK) 2011 über 4.000 Behandlungsfehler in Deutschland. Wenig – wenn man diese Zahlen mit denen vergleicht, mit denen das Bundesgesundheitsministeriums rechnet: Das geht nämlich von bis zu 170.000 Behandlungsfehlern aus, allein im letzten Jahr. Die Bundesärztekammer rechnet damit, dass rund 100 Leute wegen “Ärztepfusch” ums Leben kamen.

Rechtssicherheit für Patienten?
Für Patienten ist es oft schwierig, gegen Ärztepfusch anzugehen. Das beginnt schon damit, dass Beschwerden überhaupt erst einmal auf Behandlungsfehler zurückgeführt werden müssen. Bisher sind Patienten in der Pflicht zu beweisen, dass Ärzte und Schwestern gepfuscht haben. Ab 2013 soll sich die Gesetzeslage aber ändern: Zumindest in gravierenden Fällen soll es dann möglich sein, dass der Arzt in die Beweispflicht gerät.




Ja, die Zahlen von Ärzte- bzw. Behandlungsfehlern sind unerfreulich hoch, darunter Fehler, die mit sorgfältiger Organisation und -planung leicht zu vermeiden gewesen wären, darunter aber auch “Fehler”, die am Ende gar keine waren, sondern eher … nennen wir es “Arbeitsbeschaffunsmaßnahmen”.
Was der gezeigte Gesundheitsexperte der FDP sagt, stimmt nicht: Patienten haben, und das seit vielen Jahren, das Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte bzw. auf Aushändigung einer Kopie ihrer Akte. Dazu gibt es seit sehr vielen Jahren schon eine höchstrichterliche Rechtssprechung. Allerdings bleibt die Frage, ob die Kopie, die ein Patient bekommt, tatsächlich eine Kopie der Originalakte ist oder ob nicht das Krankenhaus/der Behandler, in der Ahnung, dass da eine Klage auf ihn zukommt, die Akte ergänzt oder gar ganz erneuert hat? Wie leicht lassen sich beispielsweise Aufklärungsgespräche oder ihr Inhalt hinzufügen usw. Das, was das Problem ist, liegt vor allem darin, dass der Patient als Laie die Beweislast trägt. Diese geht – auch heute schon – von dem Patienten auf den behandler über, wenn es dem Patienten, beispielsweise durch ein entsprechendes Gutachten, bereits gelungen ist, einen groben Behandlungsfehler nachzuweisen. (So ein Gutachten muss er aber erstmal bekommen …) Wer die Beweislast trägt, der verliert meist den Prozess.
Wer nicht glaubt, was in dem Bereich alles geschieht, was Gutachter beispielsweise im Kollegeninteresse für Gutachten verfassen, dem sei das ausgesprochen sachliche und beide Seiten beleuchtende Buch “Behandlungsfehler in der Medizin – was nun?” von Professor Imhof, selbst Gutachter, empfohlen.
Was die Berufsverbände sich dazu mitunter abkneifen, das macht das, was der Patient bereits in der Behandlung erlebt hat, noch viel schlimmer. Fehler passieren eben nicht. Und wenn doch, dann gibt es einen großen besen und einen großen Teppich … DAS sollte sich ändern.
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Interessant zu den Patientenakten: http://www.mmnews.de/index.php/etc/10920-aerzte-pfusch
Wenn Akten manipuliert werden, dann geht das nicht nur bei EDV-Akten, das geht sehr wohl auch bei der herkömmlichen Variante: Tinte auf Papier …
Ich denke gerade – wäre da nicht doch so eine Gesundheitskarte gut, auf der für den Patienten alles gespeichert wird?
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