Auf einem Spielplatz kann es laut werden, das weiß jeder. Und die meisten Anwohner lernen auch früher oder später mit dem Kindergeschrei und dem Schaukel-”Quietschen” zu leben. Auch das Ehepaar, das jetzt in Augsburg vor Gericht zieht behauptet: Um den Spielplatz an sich geht es gar nicht. Immerhin: Schon als das Haus des Paares gebaut wurde, war klar, dass es einen Spielplatz als Nachbarn bekommt. Was das Paar allerdings nicht akzeptabel findet, ist das Trampolin auf dem Spielplatz. Das habe sich nämlich im Örtchen Steppach zu einer echten Attraktion entwickelt. Ohne Rücksicht auf Ruhezeiten und Benutzungsregeln sei das Trampolin im Einsatz, “das stundenlange Knack- und Klackgeräusch hält kein Mensch aus” sagt das Paar in der Augsburger Allgemeinen. Der zuständige Bauherr, die Stadt Neusäß allerdings, freut sich eher über den Erfolg des Trampolins – und die Fronten bleiben verhärtet. Mittlerweile musste sich das Verwaltungsgericht Augsburg mit dem “Hüpf-Zoff” beschäftigen. Das Ergebnis ist ein Vergleich: Die genervten Anwohner bekommen eine Lärmschutzwand müssen einen Teil davon aber selber zahlen. Das Trampolin bleibt damit, wo es ist.
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